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RG, 30.10.1888 - Rep. III. 167/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Voraussetzungen der Anfechtung nach den §§. 2. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879, insbesondere: 1. Subsidiarität des Anfechtungsrechtes, Versuch der Zwangsvollstreckung in das Mobiliarvermögen des Schuldners; Möglichkeit einer teilweisen Befriedigung des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 22, 44
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die …
Entgegen der vom Reichsgericht vertretenen Auffassung (RGZ 22, 44, 48) folgt hieraus allerdings nicht, dass ein Gläubiger seine gesamte Forderung im Wege der Gläubigeranfechtung gegen einen Dritten durchsetzen kann, sofern das Schuldnervermögen zwar die Gläubigerforderung nicht vollständig abdeckt, jedoch ein Teilbetrag gegenüber dem Schuldner durchgesetzt werden kann.